Rz. 25

Beteiligte an diesem Verfahren sind die betroffene Person, die um Auskunft oder Informationszugang ersuchende Person und die jeweilige Finanzbehörde. Die Klage kann sich auch gegen den Auftragsverarbeiter der Finanzbehörde richten. Auftragsverarbeiter ist nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO eine Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Relevant kann dies werden, wenn die Klage z. B. technische Fragestellungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft.

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