Rz. 2

Die Amtsträger haben in den steuerlichen Massenverfahren vielfach Entscheidungen von großer wirtschaftlicher Bedeutung und mit erheblichen Betragsauswirkungen zu treffen. Da das Steuerrecht sehr kompliziert ist und ständig weiter kompliziert wird, ist die Gefahr von Fehlentscheidungen sehr groß. Bei dem Risiko einer persönlichen Inanspruchnahme wegen fehlerhafter Behandlung von Steuerfällen würde die Gefahr einer kleinlichen, zeitraubenden Bearbeitung bestehen. Wegen der Möglichkeit des betroffenen Stpfl. zur Einlegung von Rechtsbehelfen, die der Fiskus seinerseits nicht hat, würde der Amtsträger beim Risiko der Inanspruchnahme zu einer engherzigen, fiskalischen Einstellung veranlasst. Die Haftungsbeschränkung für die Fälle zu niedriger (manchmal auch zu hoher) Steuern soll daher ein unverkrampftes Bearbeiten der Steuerfälle erleichtern. Sie dient damit auch der Verbesserung des Klimas zwischen der Finanzverwaltung und dem Stpfl.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge