Rz. 142a

Hat der Schuldner in einer Rechnung USt falsch ausgewiesen, schuldet er die USt nach § 14c UStG. Der Haftungsanspruch ist in einem Insolvenzverfahren eine Insolvenzforderung des FA. Berichtigt der Insolvenzschuldner bzw. der Insolvenzverwalter die Rechnung, entsteht der Vergütungsanspruch im Zeitpunkt der Berichtigung.[1]

[1] BFH v. 4.2.2005, VII R 20/04, DStR 2005, 865; Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 13. Aufl. 2021, Rz. 2073.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge