Rz. 17

Das Bedürfnis, Planungssicherheit bei Verrechnungspreisen zu erhalten, und die bei Verrechnungspreisen in besonderem Maß bestehende Gefahr von Doppelbesteuerungen infolge unterschiedlicher Ansichten der beteiligten Finanzverwaltungen haben dazu geführt, das Institut der Advanced Pricing Agreements (APA) zu entwickeln. Vorreiter sind hier die USA gewesen; Staaten wie Kanada, Australien, Niederlande, Frankreich und Großbritannien sind diesem Vorbild gefolgt.

Das APA ist eine formelle und bindende Absprache zwischen Finanzbehörde und Stpfl., in der bestimmte Methoden zur Bestimmung eines angemessenen Verrechnungspreises vorab für einen bestimmten Zeitraum verbindlich festgelegt werden. Da Verrechnungspreise zumindest zwei, praktisch aber auch mehr Staaten betreffen, kann ein APA auch unter mehreren der beteiligten Staaten abgeschlossen werden.

 

Rz. 18

Rechtlich ist ein APA als verbindliche Zusage einzuordnen, die jedoch wegen des Vereinbarungscharakters auch Elemente der tatsächlichen Verständigung enthält.

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