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Die Bestandsaufnahme ist eine wichtige Maßnahme der Steueraufsicht.[1] Sie dient zusammen mit dem Bestandsvergleich der Kontrolle, ob die steuerlichen Mengenaufzeichnungen die tatsächlichen Geschehnisse richtig wiedergeben, indem die tatsächlich vorhandene Ist-Menge mit den aufgerechneten Mengenveränderungen nach den steuerlichen Aufzeichnungen (Soll-Menge) verglichen werden. Eine Bestandsaufnahmeprüfung mit dem Ziel, die ordnungsgemäße Buchführung zu überprüfen, kann nicht als Außenprüfung durchgeführt werden.[2]

[1] FG Hamburg v. 20.12.1983, IV 93/82 N, ZfZ 1984, 305.

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