Rz. 51
Überdies sind Angaben zum einbehaltenen Gewinn, in der Gesetzesbegründung auf Englisch mit "accumulated earnings"[1] bezeichnet, erforderlich. Der einbehaltene Gewinn ist die Summe der Gewinnrücklagen (nach Ertragsteuern).[2] Die Summe der gesamten einbehaltenen Gewinne im betrachteten Steuerhoheitsgebiet ist für die Angabe aufzuaddieren. Fallen bei zwei oder mehr Konzernunternehmen negative einbehaltene Gewinne und positive einbehaltene Gewinne an, so sind sie zu saldieren. In diesem Fall soll in Tabelle 3 eine Erläuterung aufgenommen werden, dass der einbehaltene Gewinn negative Werte für das Steuerhoheitsgebiet beinhaltet.[3] In Bezug auf Betriebsstätten sind die einbehaltenen Gewinne bei der juristischen Person anzugeben, zu der die jeweils betrachtete Betriebsstätte gehört.[4]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen