Rz. 13a
Abs. 1b enthält die Verpflichtung über die Erteilung weiterer Auskünfte an die Finanzverwaltung über für die Besteuerung erhebliche rechtliche und tatsächliche Verhältnisse. Hierfür stehen Fragebögen zur Verfügung, u. a. der Fragebogen zur "Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)", des Weiteren zur "Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft" und der Fragebogen zur "Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft" sowie die Vordrucke zur "Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht" und zur "Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG oder Aufnahme einer wirtschaftlichen/unternehmerischen Tätigkeit".[1]
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