Rz. 110
Erfahrungssätze sind die aus allgemeiner Lebenserfahrung oder besonderer Fach- und Sachkunde gewonnenen, regelhaften Schlussfolgerungen.[1] Erfahrungssätze sprechen etwa auch für oder gegen die Angaben beteiligter Personen.[2] Zu den Erfahrungssätzen zählen u. a. die Verkehrsauffassung und der Handelsbrauch.[3]
Rz. 111 einstweilen frei
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