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Nach § 4 Abs. 4 werden Leistungen für Mütter und Väter mit Behinderungen gewährt, um diese bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder zu unterstützen. Im Wesentlichen geht es dabei um die Hilfe, die ein behinderter Elternteil benötigt, um die Versorgung und Betreuung des Kindes sicherzustellen. So sind z. B. in der Mobilität eingeschränkte Menschen in bestimmten Situationen nicht in der Lage, hinter ihrem 2-jährigen Kind hinterherzulaufen, um es vor Gefahren zu schützen. Hier können im Rahmen der Leistungen zur sozialen Teilhabe Assistenzleistungen oder spezielle Hilfsmittel gefragt sein. Art und Umfang der Leistungen orientieren sich nach dem individuellen Hilfebedarf.

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