Rz. 24

Die Berufsberatung zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung (zu schulischer Bildung im Einzelfall vgl. Nr. 6) zielt auf die individuelle berufliche Lebenslage des Ratsuchenden, auf seine Möglichkeiten kommt es an. Die Möglichkeiten zielen einerseits auf die subjektive aktuelle Situation, den beruflichen Status des Ratsuchenden, soweit dieser genau festgestellt werden kann, also die vorhandene berufliche Qualifikation im Vergleich zu den derzeitigen und zukünftigen Anforderungen im Beruf. Ebenso kommt es auf die individuelle Kompetenz des Ratsuchenden dafür an, eine als erforderlich erkannte und anerkannte berufliche Qualifizierung voraussichtlich auch erfolgreich zu absolvieren; andererseits zielen die Möglichkeiten auf die Angebote in der Bildungslandschaft, die der Ratsuchende zur Realisierung des Bildungsziels auch tatsächlich erreichen kann.

 

Rz. 25

Ausgangspunkt für die Berufsberatung über Möglichkeiten der beruflichen Bildung ist die Beratung zur Berufswahl, der beruflichen Entwicklung oder einem Berufswechsel unter Berücksichtigung der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes nach den Nr. 1 und 2. Das Ergebnis bzw. Zwischenergebnis der Berufsberatung muss im nächsten Schritt damit abgeglichen werden, ob das im Beratungsgespräch erreichte Ergebnis auch umgesetzt werden kann, einerseits nach den Möglichkeiten des Ratsuchenden und seiner weiteren Rahmenbedingungen, andererseits nach dem verfügbaren Angebot eines etwaigen benötigten Bildungsmarktes. Die erste Komponente, die individuell eingeschätzten Kompetenzen, wird der Berufsberater in allgemeiner Hinsicht bereits im bisherigen Beratungsverlauf berücksichtigt haben, im Rahmen der Nr. 3 gilt es nun, den Ratsuchenden im Hinblick auf eine erforderliche berufliche Bildung darüber zu beraten, wie diese konkret erreicht werden kann. Dazu wird das Angebot auf dem Bildungsmarkt transparent gemacht und geeignet erscheinende Bildungsmaßnahmen werden mit dem Kompetenzprofil des Ratsuchenden abgeglichen. Schon in Bezug auf das SGB III muss die Beratung je nach Sachverhalt im Einzelfall auf die Förderung der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung, der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und die betrieblichen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten Bezug nehmen. Eine Beschränkung darauf enthält die Vorschrift nicht.

 

Rz. 26

Möglichkeiten der beruflichen Bildung müssen für den Ratsuchenden auch erreichbar sein. Das betrifft neben der individuellen Eignung auch die Rahmenbedingungen, etwa familiäre Umstände, Dauer und Ort der beruflichen Bildungsmaßnahme, aber auch die finanziellen Rahmenbedingungen, wodurch die Förderungsmöglichkeiten und etwaigen Eigenbeteiligungen des Ratsuchenden in die Berufsberatung eingehen müssen, für den Bereich der Arbeitsförderung noch einmal gesondert unter Nr. 5. Im Übrigen kommt es auf das Arbeitsförderungsrecht nicht an, Einschränkungen sind beachtlich, wenn sie nicht überwunden werden können.

 

Rz. 27

Die Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit enthält Aus- und Weiterbildungsangebote. Hier findet der Ratsuchende aktuelle berufliche und sonstige Weiterbildungskurse von zahlreichen Anbietern aus dem gesamten deutschen Bundesgebiet, Österreich und der Schweiz. Bei der Recherche in der Datenbank können Eingrenzungen nach Stichwort, Ort, Zeit und Themengebiet vorgenommen werden. Themengebiete sind:

  • Führung, Zusammenarbeit, Arbeitstechnik,
  • Informations- und Kommunikationstechnik,
  • Betriebswirtschaft,
  • Technik, Produktion, Umwelt,
  • Fachthemen für besondere Berufsgruppen,
  • Vorbereitung auf anerkannte Prüfungsabschlüsse,
  • Sprachen,
  • Zeitgeschehen, Politik, Geschichte, Wirtschaft,
  • Pädagogik, Bildung, Erziehung und Schule, Eltern und Familie, Senioren,
  • Gesundheit, Bewegung, Ernährung, Psychologie,
  • Freizeit und Sport,
  • Psychologie, Theologie, Religion,
  • Kultur, Kunst und Kreativität,
  • Technik und Naturwissenschaften,
  • Angebote zur Integration.

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