Rz. 1

Die Vorschrift ist als § 175a durch Art. 1 Nr. 12 des Gesetzes zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) zum 1.4.2006 in das SGB III eingefügt worden. Durch die zum 1.4.2006 erfolgte Änderung ist das bis dorthin geltende System der Winterbauförderung abgelöst worden (§ 212 bis 214a a. F.). § 175a a. F. ist zuletzt durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) zum 1.4.2012 in § 102 überführt worden. Dabei sind die ehemals in den Vorschriften der §§ 169 ff. enthaltenen Regelungen zum Kurzarbeitergeld (Kug) nun in die §§ 95 ff. überführt worden, ohne dass es dabei zu wesentlichen Änderungen gekommen wäre (vgl. BT-Drs. 17/6277, Begründung zu Art. 2 Nr. 18 S. 102).

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