Rz. 38

Die Alterswertminderung hat das Ziel, den zunächst nach üblichen Kosten eines Neubaus ermittelten (Herstellungs-)Wert auf einen marktüblichen Wert zu reduzieren, der für ein wirtschaftlich gealtertes Objekt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar ist. Mit der Alterswertminderung soll dementsprechend die Wertminderung erfasst werden, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berücksichtigt wird, weil ein Gebäude mit zunehmenden Alter trotz seiner ordnungsgemäßen Instandhaltung gegenüber den zeitlichen Anforderungen zurückfällt. Ein Gebäude unterliegt aufgrund sich wandelnder Anforderungen einem wirtschaftlichem Wertverzehr. Eine Alterswertminderung kann insoweit auch als eine Marktanpassung begriffen werden.[1]

 

Rz. 39

einstweilen frei

[1] Kleiber, in Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Syst. Darstellung Sachwertverfahren, Rz. 178 und 180, 9. Auflage 2020, 2096 und 2097.

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