Die Kommission hatte im EU-Amtsblatt vom 3.11.2021 (ABl. EU 2021 Nr. C 446, 14; UStB 2021, 402) die Liste der Goldmünzen veröffentlicht, die während des gesamten Jahres 2022 EU-weit verbindlich als Anlagegold im Sinne der Sonderregelung gelten und deren Lieferung mithin steuerbefreit ist. Nunmehr hat die Kommission diese Liste im EU-Amtsblatt vom 15.12.2021 (ABl. EU 2021 Nr. C 505, 16) berichtigt. Neu aufgenommen wurden die deutschen Münzen (1 DM, 50 EUR und 100 EUR).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge