Die Kommission hatte im EU-Amtsblatt vom 3.11.2021 (ABl. EU 2021 Nr. C 446, 14; UStB 2021, 402) die Liste der Goldmünzen veröffentlicht, die während des gesamten Jahres 2022 EU-weit verbindlich als Anlagegold im Sinne der Sonderregelung gelten und deren Lieferung mithin steuerbefreit ist. Nunmehr hat die Kommission diese Liste im EU-Amtsblatt vom 15.12.2021 (ABl. EU 2021 Nr. C 505, 16) berichtigt. Neu aufgenommen wurden die deutschen Münzen (1 DM, 50 EUR und 100 EUR).
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