
Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2022 die Kriterien des Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, wurde veröffentlicht.
Steuerbefreiung für Anlagegold nach der MwStSystRL
Das BMF hat die Liste mit Erläuterungen für das Jahr 2022 veröffentlicht.
Sind Goldmünzen nicht in der Liste enthalten, muss gem. Abschn. 25c.1 Abs. 3 UStAE geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Behandlung der Goldmünzen als Anlagegold trotzdem erfüllt sind. Hierzu ist der Metallwert anhand des aktuellen Tagespreises für Gold zu ermitteln. Maßgeblich ist der von der Londoner Börse festgestellte Tagespreis (Nachmittags-Fixing) für die Feinunze Gold.
BMF, Schreiben v. 15.12.2021, III C 1 - S 7068/19/10002 :003