Die Veröffentlichung des Referentenentwurfs ist der erste Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Erst nach der Einbringung eines Regierungsentwurfs in das parlamentarische Verfahren wird der Bundesrat Gelegenheit haben, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Danach folgen die Beschlüsse des Bundestags und des Bundesrats. Beachten Sie: Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens können somit noch maßgebliche Änderungen vorgenommen werden.

Bis Jahresende 2023 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Das Gesetz soll grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die besonderen Regelungen zum Inkrafttreten der einzelnen Artikel sowie zur zeitlichen Anwendung der Einzelgesetze sind zu beachten.

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