Kapitalgesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 2b GrEStG sind insbesondere die

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
  • Unternehmergesellschaft (UG),
  • Aktiengesellschaft (AG),
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA),
  • Europäische Gesellschaft (SE).

     
    Hinweis

    Ausländische Kapitalgesellschaften

    Ausländische Kapitalgesellschaften, deren rechtliche Struktur den inländischen Kapitalgesellschaften entspricht, werden ebenfalls von § 1 Abs. 2b GrEStG erfasst.

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