Kapitalgesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 2b GrEStG sind insbesondere die
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
- Unternehmergesellschaft (UG),
- Aktiengesellschaft (AG),
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA),
Europäische Gesellschaft (SE).
HinweisAusländische Kapitalgesellschaften
Ausländische Kapitalgesellschaften, deren rechtliche Struktur den inländischen Kapitalgesellschaften entspricht, werden ebenfalls von § 1 Abs. 2b GrEStG erfasst.
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