(Rest-)Urlaubsansprüche: Aktuelle Spezialthemen aus der arbeitsrechtlichen Due Diligence-Prüfung sind (Rest-)Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer. Laut BAG[10] verfallen und verjähren diese nicht, wenn der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber nicht individuell, rechtzeitig und konkret

  • auf noch offene Urlaubsansprüche sowie
  • auf deren Verfall

hingewiesen wurde.

Beraterhinweis Hier lohnt sich eine Prüfung der Praxis im Zielunternehmen, um – ggf. durch eine Freistellung in der Transaktionsdokumentation – sicherzustellen, dass Versäumnisse des Verkäufers nicht zu einem wirtschaftlichen Schaden beim Käufer führen. Beachten Sie: Auch ist das Thema bei der Post Closing Integration zu beachten.

Vollständige Erfassung der Arbeitszeit durch Arbeitgeber: Arbeitgeber sind laut BAG[11] verpflichtet, die Arbeitszeit von Arbeitnehmern vollständig zu erfassen. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes legt fest, dass Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit in elektronischer Form erfasst werden müssen. Verstöße können bußgeld- und oder strafbewährt sein.

Beraterhinweis Auch dieses Thema ist i.R.d. Due Diligence-Prüfung zu beachten und ggf. durch eine Freistellung abzusichern und bei der Post Closing Integration zu berücksichtigen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge