Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*]

Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte ist im Wesentlichen im EStG und in Spezialregelungen insb. im AStG sowie dem InvStG geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt im VZ 2021 in den Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV. Der dreiteilige Beitrag geht auf die verschiedenen Anlagen, einschl. etwaiger Änderungen, die Eintragungsmodalitäten sowie auf die Besonderheiten nach dem InvStG 2018 ein. Nachdem in Teil I die Anlage KAP 2021 (Anemüller, ErbStB 2022, 81) und in Teil II die Anlage KAP-BET 2021 (Anemüller, ErbStB 2022, 118) erläutert wurden, folgt nun in Teil III die Darstellung der Änderungen der Anlage KAP-INV 2021.

[*] Der Autor ist in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Der Beitrag wurde nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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