Sparerpauschbetrag soll ab 2023 steigen
Sparerpauschbetrag: Freibetrag steigt 2023
Durch die Anhebung werden laut der Antwort der Bundesregierung ( 20/1482) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke 4,7 Mio. Steuerpflichtige mit Kapitaleinkünften entlastet. Die Maßnahme führe im Erstjahr der Wirksamkeit zu Steuermindereinnahmen von 320 Mio. EUR. Davon entfallen auf den Bund 160 Mio. EUR, auf die Bundesländer 140 Mio. EUR und auf die Gemeinden 20 Mio. EUR. Über die im Koalitionsvertrag vorgesehene Erhöhung hinaus plant die Bundesregierung keine weitere Anhebung in den kommenden Jahren.
Die volle Entlastungswirkung steht allen Steuerpflichtigen in gleicher Höhe zu, wenn sie Kapitaleinkünfte von mehr als 1.000 bzw. 2.000 EUR (Zusammenveranlagung) haben.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Mit dem Sparerpauschbetrag soll die Geldentwertung ausgeglichen und eventuelle Werbungskosten abgegolten werden. Bei den meisten Kapitalerträgen ist nämlich der Abzugs tatsächlicher Werbungskosten verboten.
Der Sparerpauschbetrag stellt im Ergebnis eine Steuerbefreiung für Kapitaleinnahmen bis zu den genannten Grenzen dar. Deshalb darf der Abzug aber nicht zu einem Verlust führen. Den Sparerpauschbetrag kann der Steuerpflichtige bereits im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs in Anspruch nehmen, indem er dem Gläubiger bzw. der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt.
Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen
Sind die gesamten Kapitalerträge höher als Sparerpauschbetrag und die eigenen Einkünfte liegen insgesamt unter dem Grundfreibetrag von derzeit 10.347 EUR (VZ 2022), kann der Abzug von Abgeltungsteuer verhindert werden, wenn eine NV-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragt wird. Grundsätzlich wird die NV-Bescheinigung für drei Jahre ausgestellt und ist bis zum Jahresende des dritten Jahres gültig.
Anlage KAP bei Niedrigverdienern
Niedrigverdiener sollten in der Einkommensteuererklärung über die Anlage KAP die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) beantragen (Zeile 4 der Anlage KAP), wenn der individuelle Grenzsteuersatz unter 25 % liegt. So kann der persönliche Steuersatz für die Kapitalerträge zur Anwendung kommen. Sollte dies nicht günstiger sein, gilt der Antrag als nicht gestellt.
Für die meisten Steuerpflichtigen lohnt sich die Günstigerprüfung aber nicht, denn bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 17.200 EUR (bei Zusammenveranlagung 34.400 EUR) wird im VZ 2021 ein einkommensteuerlicher (Grenz-)Steuersatz von 25 % erreicht.
Zusammenveranlagte Ehegatten können das Wahlrecht nur gemeinsam ausüben.
Sparerpauschbetrag nutzen
Durch die Erhöhung des Sparerpauschbetrags wird es noch lukrativer, durch Änderung des Sachverhalts Kapitalvermögen zu bilden und danach Kapitalerträge bis zur Höhe dieses Pauschbetrags zu erzielen.
Zu Bedenken ist, dass der Sparer-Pauschbetrag jedem Steuerpflichtigen zusteht - also ach minderjährigen oder studierenden Kindern. Das macht es besonders interessant, Einkünfte in Form von Kapitaleinnahmen auf Kinder zu verlagern: Diese können dann neben dem Grundfreibetrag auch den ihnen zustehenden Sparer-Pauschbetrag nutzen. Führen die gesamten Einkünfte bei dem Kind nicht zum Entstehen einer Steuerschuld, kann es die Kapitalertragsteuer vermeiden, wenn es sich von dem zuständigen Finanzamt eine NV-Bescheinigung geben lässt und diese der Bank vorlegt.
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
2.769
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
1.2414
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
808459
-
E-Rechnung
6929
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
4871
-
Bundesrat fordert Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
444
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
4363
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
400
-
BStBK fordert Stärkung des Fremdbesitzverbotes in der Steuerberatung
278
-
Steueränderungen 2025: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umwandlungssteuergesetz
268
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
18.03.2026
-
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe
13.03.2026
-
DStV fordert pauschale Erstattungen beim Laden von E-Dienstwagen
13.03.2026
-
Referentenentwurf mit umfassenden Anpassungen der Finanzgerichtsordnung
12.03.2026
-
Übertragbarkeit erworbener Berufsqualifikationen
11.03.2026
-
Bundesrat fordert Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
09.03.2026
-
Debatte über Ehegattensplitting belastet Koalition
09.03.2026
-
Rahmenkonzept zur Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)
05.03.2026
-
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz zur Modernisierung der Organisation der Zollverwaltung
05.03.2026
-
Aktualisierte EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete
20.02.2026