Verluste aus der Ausbuchung wertloser Investmentanteile, aus der Übertragung wertloser Investmentanteile auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Investmentanteilen können nicht mithilfe der Anlage KAP-INV deklariert werden. Hierzu sieht das Formular keine Eintragungsmöglichkeiten vor. Der Anleitung zur Anlage KAP-INV kann den Ausführungen zu den Zeilen 14, 17, 20, 23 und 26 entnommen werden, dass

  • Verluste aus der Ausbuchung wertloser Investmentanteile,
  • aus der Übertragung wertloser Investmentanteile auf einen Dritten oder
  • aus einem sonstigen Ausfall von Investmentanteilen

mithilfe einer gesonderten Anlage geltend gemacht werden sollen. In Zeile 45 des Hauptvordrucks Est 1 A ist eine Kennzeichnung mit dem Wert "1" vorzunehmen.

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