Über die Eintragungen in den Zeilen 27 bis 34 (s. Abb. oben) werden Kapitalerträge erfasst, die der tariflichen Einkommensteuer – und nicht dem Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG – unterliegen. Hierunter fallen insb. Fallgestaltungen des § 32d Abs. 2 EStG und bestimmte Einkünfte aus Spezial-Investmentanteilen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG.

Auszug aus der Anlage KAP

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