Die Anlage KAP ist umfangreich ausgestaltet und erfasst sowohl solche privaten Kapitalerträge, die dem Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG unterliegen als auch solche, auf die der Tarif nach §§ 32a ff. EStG Anwendung findet. Die umfangreichen Angaben auf zwei Seiten dienen der zutreffenden Erfassung der Kapitaleinkünfte. Die Anlage KAP gliedert sich in folgende Abschnitte:
Zeilenangaben | Bezeichnung |
1 bis 3 | Allgemeine Angaben |
4 bis 5 | Anträge |
6 | Erklärung zur Kirchensteuerpflicht |
7 bis 15 | Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben |
16 bis 17 | Sparer-Pauschbetrag |
18 bis 26 | Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben |
27 bis 34 | Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen |
35 bis 36 | Kapitalerträge, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist |
37 bis 42 | Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 25 und zu Investmenterträgen lt. Anlage KAP-INV |
43 bis 45 | Anzurechnende Steuern zu Erträgen in den Zeilen 28 bis 34 sowie aus anderen Einkunftsarten |
46 | Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG |
47 bis 49 | Familienstiftungen nach § 15 AStG |
50 | Steuerstundungsmodelle |
Neben der Anwendung des zutreffenden Steuersatzes umfasst die Anlage KAP auch
- die Zuordnung von Verlusten zu den einzelnen Verlustverrechnungskreisen gem. § 20 Abs. 6 EStG oder § 20 Abs. 7 EStG (für Steuerstundungsmodelle),
- die Anwendung des Sparer-Pauschbetrags und
- die Anrechnung von Kapitalertragsteuer (KapESt), Solidaritätszuschlag (SolZ) und Kirchensteuer (KiSt) auf die jeweils festzusetzende Einkommensteuer nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG.
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