Praxisveräußerung oder Praxisaufgabe werfen steuerlich eine Reihe von typischen Einzelproblemen auf. Der folgende Beitrag befasst sich mit dem Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung bei Veräußerung der Praxis gegen wiederkehrende Bezüge. Was beim Tod eines Freiberuflers, bei Praxisübertragungen zwischen nahen Angehörigen und Aufnahme von Partnern in Einzelpraxen zu beachten ist, wird ebenfalls erläutert. Besprochen werden auch die teilentgeltliche Praxisübertragung sowie die Übertragung gegen private Versorgungsleistungen. Darauf, dass bei Wahl des richtigen Veräußerungszeitpunkts eine Progressionsentzerrung stattfindet, wird ebenfalls hingewiesen. Bedacht werden muss schließlich, dass eine Praxisveräußerung im Fall der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung die sog. Übergangsbesteuerung auslöst.
Gesetzliche Grundlagen sind die §§ 16, 18 Abs. 3, 34 EStG. Verwaltungsseitige Erläuterungen finden sich u. a. in R 16 und 18.3 EStR 2012 sowie H 16 und H 16.3 EStH 2017.
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