RA, FAStR Dipl.-Fw (FH) Dirk Beyer[*]
Die Neuregelung des § 153 Abs. 4 sieht eine besondere Mitwirkungspflicht vor, welche die (Anschluss-)Außenprüfung und Veranlagung beschleunigen soll, indem nach Meinung des Gesetzgebers der Steuerpflichtige durch diese Norm verpflichtet werde, seine Jahresabschlüsse selbst an die Ergebnisse der vorangegangenen Außenprüfung anzupassen (Gesetzesentwurf v. 19.9.2022, BT-Drucks. 20/3436, 87). Die genaue Auslegung der Neuregelung wirft zahlreiche Fragen auf, so dass die Rechtsprechung hierzu abzuwarten bleibt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen