RA/FAStR Dirk Beyer[*]
Arbeitgeber können für die Lohnsteuer in Haftung genommen werden obwohl Schuldner der Lohnsteuer (und der Einkommensteuer) der Arbeitnehmer ist. Ist diese Haftungsinanspruchnahme rechtswidrig, so stellt sich in der Praxis die Frage, ob nur der Arbeitgeber oder auch der Arbeitnehmer Einspruch einlegen kann. Diese Frage ist auch deshalb von Praxisrelevanz, weil hiervon ggf. zivilrechtliche Mitwirkungspflichten zur Einlegung eines Einspruchs zur Schadensminderung abhängen können. In diesem Beitrag sollen die steuerverfahrensrechtlichen Aspekte der Einspruchsthematik aufgezeigt werden.
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