Die meldepflichtigen Informationen sind mittels amtlich vorgeschriebenen Datensatz an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Das BZSt leitet die Informationen zur Auswertung an die für die Besteuerung der Anbieter zuständigen Finanzbehörden der Länder weiter. Zudem übermittelt es Daten über im Ausland ansässige Anbieter im Rahmen eines automatischen Informationsaustauschs an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der EU.

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