Partiarische Darlehen gehören neben Genussrechten ("Genussrechte") und der typischen stillen Gesellschaft ("Schachtelprivileg, internationales") zu den hybriden Finanzinstrumenten ("hybride Finanzinstrumente"). Als "hybrid" bezeichnet man Finanzinstrumente mit Fremdkapitalcharakter und gewinnabhängiger Vergütung. Diese nehmen eine Zwischenstellung zwischen Eigen- und Fremdkapital ein. Im internationalen Steuerrecht können hybride Finanzinstrumente Qualifikationskonflikte auslösen, indem die Vergütungen in dem einen Staat als Dividende, in dem anderen Staat als Zinsen behandelt werden. Dadurch können "weiße Einkünfte", aber auch doppelt besteuerte Einkünfte entstehen. Weiße Einkünfte eines unbeschränkt Stpfl. werden durch § 4k EStG verhindert, der Vorrang vor den Regelungen eines DBA hat ("Treaty Override"). Einzelheiten zu § 4k EStG vgl. "Hybride Finanzinstrumente".

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