Überblick

Quelle: BMWi und BMF (s. https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der "Neustarthilfe Plus". Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung und den -voraussetzungen orientiert sich die Neustarthilfe Plus an der bisherigen Neustarthilfe. Inhaltliche Änderungen gegenüber der bisherigen Neustarthilfe sind kursiv kenntlich gemacht. Die "Neustarthilfe Plus" wird im Rahmen der Förderphase des Bundesprogramms Überbrückungshilfe III Plus gewährt und deckt die Förderzeiträume 1. Juli bis 30. September 2021 (drittes Quartal 2021) und/oder 1. Oktober bis 31. Dezember 2021 (viertes Quartal 2021) ab. Pro Förderzeitraum umfasst die "Neustarthilfe Plus" einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin beziehungsweise einem Gesellschafter sowie von bis zu 18.000 Euro für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern und Genossenschaften. Die FAQ sind als Hintergrundinformationen für Antragstellende gedacht.

NEU: Verlängerung der Frist für das Einreichen der Endabrechnung für prüfende Dritte.

Stand 13.12.2022 (Updates zum Stand 19.8.2022; s. Tz. 3.4 und Tz. 4.8, kursiv dargestellt). Den tagesaktuellen Stand können Sie auf dem Portal https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einsehen.

 

Tipp der Haufe-Redaktion: Schlussabrechnungstool zu den Überbrückungshilfen

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