Überblick

Quelle: BMWi und BMF (s. https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der "Neustarthilfe". Der einmalige Zuschuss von bis zu 7.500 Euro für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter sowie von bis zu 30.000 Euro für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern und Genossenschaften wird im Rahmen der Förderphase des Bundesprogramms Überbrückungshilfe III gewährt und umfasst den Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021. Die FAQ sind als Hintergrundinformationen für Antragstellende gedacht.

NEU: Verlängerung der Frist für das Einreichen der Endabrechnung für prüfende Dritte.

Stand: 13.12.2022 (Updates zum Stand 13.5.2022; s. Tz. 3.4 und Tz. 4.8 kursiv dargestellt). Den tagesaktuellen Stand können Sie auf dem Portal https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einsehen.

 

Tipp der Haufe-Redaktion: Schlussabrechnungstool zu den Überbrückungshilfen

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