Durch die Gesetzesnovelle ergeben sich neue Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei der interprofessionellen Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten.

Den weitestgehenden Schutz vor einer persönlichen Haftung bieten die GmbH und die AG. Bisher ist ein Zusammenschluss von Steuerberatern und Rechtsanwälten in einer GmbH oder AG, die zur Steuer- und Rechtsberatung befugt ist, jedoch nur möglich, wenn diese als Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft anerkannt ist. Bei der Anerkennung sind bzw. waren jedoch Mehrheitserfordernisse der jeweiligen Berufsrechte zu beachten, die im Ergebnis nur erfüllbar sind, wenn die Geschäftsführer über eine Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater verfügen.

Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesnovelle entfallen die Mehrheitserfordernisse, auch für den Zusammenschluss in einer GmbH oder AG. Für die interprofessionelle Zusammenarbeit in einer GmbH oder AG reicht es zukünftig aus, wenn Steuerberater und Rechtsanwälte dem Geschäftsführungsorgan der Berufsausübungsgesellschaft in vertretungsberechtigter Zahl angehören.[1] Steuerberater und Rechtsanwälte können sich also leichter als bisher durch eine Zusammenarbeit in einer GmbH oder AG vor einer persönlichen Haftung schützen.

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