Der Start in die Beratung zu Themen der nachhaltigen Entwicklung erfordert eine klare strategische Zielsetzung und die Weiterentwicklung der für die Beratung notwendigen Kompetenzen. Dabei sollten die Ziele nach dem SMART-Prinzip orientiert sein. SMARTe Ziele sind (S)pezifisch, (M)essbar, (A)ngemessen, (R)ealistisch und (T)erminiert. Dies gilt auch für die vorgesehenen strategischen Ziele für den Aufbau von Beratungsangeboten für die nachhaltige Entwicklung.

Die Beratung von Unternehmen ist einerseits eine wissensintensive und andererseits eine vertrauensbezogene Dienstleistung. Es handelt sich um eine sehr personenbezogene Leistung. Wie auch die Steuerberatung basiert Sie auf Methoden- und Fachwissen und auf einer guten persönlichen Beziehung des Beraters zu seinem Kunden. Für das Angebot der meisten in den nachfolgenden Abschnitten vorgestellten Beratungsangebote verfügt ein Steuerberater bereits über die notwendige Fachkunde. Dazu zählt insbesondere das erforderliche Know-how in der Beratung von Unternehmen. Neben guten Fachkenntnissen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung sind eine Reihe von persönlichen Fähigkeiten sicherzustellen. Dazu zählen insb. Systemdenken, Kommunikationskompetenzen, Moderationskompetenzen, Problemlösungsfähigkeiten, Kenntnisse im Projektmanagement, Organisationsfähigkeiten sowie Fähigkeiten zum Konfliktmanagement.

In der Regel wird eine Weiterbildung für den Kanzleiinhaber und die für die Unternehmensberatung vorgesehenen Personen in den Kompetenzbereichen Geschäftsmodellentwicklung und nachhaltige Entwicklung nützlich sein. Dabei kann das vorliegende Beratungspaket helfen, wie auch die eine oder andere Schulung. Beispielhaft bietet die AKAD einen Fernlehrgang "Experte für Nachhaltigkeit und Veränderungsprozesse"[1] an, die TÜV Rheinland bietet den Lehrgang "Nachhaltigkeitsmanager"[2] an und die SRH Hochschule das Zertifikat "CSR- und Nachhaltigkeitsmanagement"[3] an. Neben der beruflichen Weiterbildung zählen dann die in Praxisprojekten gemachten Erfahrungen im Sinne eines Nachweises der Tätigkeitsfelder der in dem neuen Beratungsangebot einbezogenen Beschäftigten der Steuerkanzlei.

Für die Weiterbildung bietet es sich auch an, die eigene Organisation nachhaltiger auszurichten. Die Entwicklung hin zur nachhaltigen Steuerkanzlei, also zur zukunftsorientierten Kanzlei, bedeutet Arbeiten an der eigenen Kanzlei. Hierzu gehören das Hinterfragen der eigenen Arbeitsabläufe, die Optimierung von Prozessen, das Prüfen neuer technischer Möglichkeiten zur Verbesserung des Leistungsangebots und zur Einsparung von Energie- und Ressourcenkosten. Maßnahmen, welche die Effizienz der Kanzlei erhöhen, Kosten einsparen, negative Umweltauswirkungen reduzieren und dadurch spürbare Nachhaltigkeit bewirken. Dies gilt für viele interne Prozesse der Steuerkanzlei und für die Ausrichtung der Kanzleiführung, auch im Bereich des Qualitätsmanagements. Später kann das Wissen dann an die Mandanten weitergegeben werden. Mit allem, was in der eigenen Kanzlei umgesetzt wird, werden neue Beratungsmöglichkeiten und -potenziale bei den Mandanten ermöglicht. Die nachhaltige Steuerkanzlei schafft so neue Mehrwerte für ihre Mandanten.

Neben Weiterbildungen empfiehlt sich auch ein Angebot von Kommunikationsforen und Events für die in der Steuerkanzlei einbezogenen Beschäftigten, um Kompetenzen entsprechend aufzubauen. Mit Nachhaltigkeits-Events wird die Entwicklung einer Beratungskultur unterstützt. Nicht zu vergessen ist das vielleicht Wichtigste: Der Aufbau des neuen Beratungsangebots sollte Freude machen, denn die Themen rund um die Nachhaltigkeit können und sollten Spaß machen!

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