Meinungsvielfalt: Die Fragen, welche Bedeutung der Rechnung beim Vorsteuerabzug zukommt und in welchem Erstattungs- bzw. Veranlagungszeitraum ein Vorsteuerabzug geltend zu machen ist, ist in den letzten Jahren unter den verschiedensten Gesichtspunkten diskutiert worden. Nicht nur der EuGH hat seine Auffassung hierzu verschiedentlich darlegen können.[14] Auch der BFH und die FG bzw. die Finanzverwaltung haben sich hierzu in diversen Zusammenhängen geäußert[15] und auch in der Literatur hat es eine Reihe von Beiträgen gegeben, in denen unterschiedliche Auffassungen zum Thema vertreten wurden.[16]
Weites Verständnis des Gerichtshofs: Die Aussagen des EuGH sind – wie bereits die Vielzahl der Äußerungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur hierzu zeigen – unterschiedlichem Verständnis zugänglich. Der Gerichtshof hat nämlich – möglicherweise sogar mit guten Gründen – eine starre und abschließende Äußerung zu diesen Fragen stets vermieden. Vielleicht kann man seine Position – insbesondere unter Berücksichtigung der Aussagen im vorliegenden Urt. v. 21.10.2021 – nun im nachstehend dargestellten Sinn zusammenfassen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen