Wird ein Firmenwagen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur auf einer Teilstrecke eingesetzt, beschränkt sich der Ansatz der 0,03-% -Monatspauschale auf diese Teilstrecke, wenn dem Arbeitnehmer für den restlichen Fahrweg ein Job-Ticket zur Verfügung steht[5].

[5] Vgl. BFH v. 4.4.2008 – VI R 68/05, BStBl. II 2008, 890 = EStB 2008, 236 (Siebenhüter).

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