Erstattung durch den Arbeitgeber

  • Steuerfrei >§ 3 Nr. 13, 16, >R 3.13, 3.16
  • Steuerfreie Arbeitgebererstattungen mindern die abziehbaren Werbungskosten auch dann, wenn sie erst im Folgejahr geleistet werden (>BFH vom 20.09.2006 - BStBl II 2007 S. 756).

Erste Tätigkeitsstätte

Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

>BMF vom 25.11.2020 (BStBl I S. 1228), Rz. 41 ff.

Anhang 25 III

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