Rn. 40

Stand: EL 152 – ET: 08/2021

Über mehrere Legislaturperioden hinweg sind Diskussionen zur Stärkung der Altersvorsorge geführt worden (17. Legislaturperiode, Lebensleistungsrente, 18. Legislaturperiode, solidarische Lebensleistungsrente). Beide Vorhaben sind nicht umgesetzt worden.

 

Rn. 41

Stand: EL 152 – ET: 08/2021

In der 19. Legislaturperiode hatte sich die große Koalition die Einführung einer Grundrente vorgenommen, das Vorhaben ist auch umgesetzt worden. Darüber hinaus wurde im Koalitionsvertrag festgelegt, eine Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" einzurichten. Diese sollte sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025 befassen wird. Sie sollte eine Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag vorlegen.

 

Rn. 42

Stand: EL 152 – ET: 08/2021

Der Bericht wurde am 27.03.2020 vorgelegt. Er enthält neben Hinweisen für die gesetzliche Rentenversicherung auch Verbesserungsvorschläge für die betriebliche und private Altersvorsorge (Quelle: BMAS, Bericht der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag – Kurzfassung, S. 12–15). Hervorzuheben sind die folgenden Punkte:

  • eine Verbesserung des Sonderausgabenabzugs,
  • eine Lockerung des strengen Werterhaltungsgebots,
  • eine Anpassung der Zulagen,
  • eine Kostensenkung für die Riesterprodukte und die Möglichkeit, ein Standardprodukt aufzulegen.

Diese Reformvorschläge sind bisher noch nicht im Bundestag und Bundesrat diskutiert und umgesetzt worden.

 

Rn. 43

Stand: EL 152 – ET: 08/2021

Darüber hinaus enthielt der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode die Vereinbarung, eine säulenübergreifende Renteninformation einzuführen, mit der die Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können. Dieses Vorhaben wurde auch von der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag befürwortet und vom Gesetzgeber umgesetzt.

 

Rn. 44

Stand: EL 152 – ET: 08/2021

Ergänzend konnte die Diskussion um eine "Deutschland-Rente" auf der politischen Bühne beobachtet werden (vgl ua Süddeutsche Zeitung v 17.02.2016). Es wurde vorgeschlagen, in der Altersvorsorge ein neues und einfaches, kostengünstiges Standardprodukt für jedermann einzuführen. Der Anlagetopf soll vom Staat verwaltet werden, daher der Name "Deutschland-Rente". Jeder ArbN soll in diesen zentralen Fonds einzahlen können. Dazu behält der ArbG die Beiträge vom Gehalt ein und führt diese an die Rentenversicherung ab. Fondsmanager legen das Geld anschließend am Kapitalmarkt an.

Der Fonds soll – anders als bei Versicherern oder Fondsgesellschaften – "ohne eigenes Gewinninteresse auf Selbstkostenbasis" arbeiten. Auch hier bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion entwickelt.

 

Rn. 45

Stand: EL 152 – ET: 08/2021

Ebenso ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit Vereinfachungsvorschlägen an die Öffentlichkeit getreten. Diese sind in der Presse teilweise wohlwollend aufgenommen (vgl FAZ v 25.02.2017), aber bisher im politischen Raum nicht umgesetzt worden.

 

Rn. 46

Stand: EL 152 – ET: 08/2021

Ein neuer Reformvorschlag kommt von der FDP. Sie will das Rentensystem mit Hilfe der "gesetzlichen Aktienrente" nach schwedischem Vorbild umbauen (vgl FAZ v 02.02.2021).

Zu erwarten ist, dass die Frage einer angemessenen Alterssicherung in den nächsten Jahren in den politischen Diskussionen einen breiten Raum einnehmen und auch in die Ziele der Koalition für die 20. Legislaturperiode Eingang finden wird.

 

Rn. 47–49

Stand: EL 152 – ET: 08/2021

vorläufig frei

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