Rn. 2
Stand: EL 117 – ET: 08/2016
Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und blieb in der Erstfassung bis zum 20.09.2002 in Kraft.
Rn. 3
Stand: EL 117 – ET: 08/2016
Mit Wirkung v 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 4210). In dieser Fassung blieb die Vorschrift bis zum 30.09.2005 in Kraft. Die Vorschrift blieb dabei unverändert.
Rn. 4
Stand: EL 117 – ET: 08/2016
Die Vorschrift wurde mit Wirkung v 01.10.2005 geändert. Durch das G zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v 09.12.2004 (BGBl I 2004, 3242) wurde die Umorganisation der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in die Deutsche Rentenversicherung Bund nachvollzogen. In dieser Fassung blieb die Vorschrift bis zum 31.08.2009 in Kraft.
Rn. 5
Stand: EL 117 – ET: 08/2016
Mit Wirkung vom 01.09.2009 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2009, 3366). Die Vorschrift wurde unverändert übernommen und ist in dieser Fassung noch in Kraft.
Rn. 6-9
Stand: EL 117 – ET: 08/2016
vorläufig frei
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