Rn. 115
Stand: EL 155 – ET: 12/2021
Bei unentgeltlichem unterjährigem Betriebsübertragung (§ 6 Abs 3 EStG: Buchwert-Fortführung) waren der anteilige Gewinn/Verlust von Rechtsvorgänger und Rechtsnachfolger zu addieren (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 18).
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