Rn. 13

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

BFH BStBl II 2002, 385 sah auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 7g EStG aF unter dem Aspekt, dass StPfl mit VuV-Einkünften eine Ansparrücklage nicht bilden konnten, da es sich um bewegliche WG handeln musste. Diese Entscheidung betraf § 7g EStG aF, ist aber übertragbar, da auch § 7g EStG ab StÄndG 2015 auf dieses Tatbestandsmerkmal abstellt. Auch FG D'dorf, 11 K 3321/17, BB 2021, 1520 rkr, problematisiert die Tatsache nicht, dass VuV-Einkünfte nicht zur Inanspruchnahme des IAB berechtigen. Auch s Rn 36.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge