Rn. 63
Stand: EL 155 – ET: 12/2021
Für die zulässige Inanspruchnahme der IAB verlangt § 7g EStG
- eine bestimmte Verbleibensfrist,
- einen bestimmten Nutzungsort und
- einen bestimmten betrieblichen Nutzungsumfang.
Rn. 64
Stand: EL 155 – ET: 12/2021
Kriterium | Rechtsgrundlage | Entscheidende Worte |
---|---|---|
Nutzungsort | § 7g Abs 1 S 1 EStG | "in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes" |
Verbleibensfrist | § 7g Abs 1 S 1 EStG | "…die mindestens bis zum Ende … betrieblich genutzt werden" |
Betrieblicher Nutzungsumfang | § 7g Abs 1 S 1 EStG | "ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt …" |
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