Rn. 63

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Für die zulässige Inanspruchnahme der IAB verlangt § 7g EStG

  • eine bestimmte Verbleibensfrist,
  • einen bestimmten Nutzungsort und
  • einen bestimmten betrieblichen Nutzungsumfang.
 

Rn. 64

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

 
Kriterium Rechtsgrundlage Entscheidende Worte
Nutzungsort § 7g Abs 1 S 1 EStG "in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes"
Verbleibensfrist § 7g Abs 1 S 1 EStG "…die mindestens bis zum Ende … betrieblich genutzt werden"
Betrieblicher Nutzungsumfang § 7g Abs 1 S 1 EStG "ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt …"

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