Rn. 44
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Soweit der StPfl bereits erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen in Anspruch genommen hatte, reduzierte sich dadurch das AfA-Volumen für die Zeit nach Anschaffung/Herstellung des WG (§ 7a Abs 2 S 2 EStG). Die Vorschrift
- betrifft somit das AfA-Volumen und
- betrifft nicht den Begünstigungszeitraum (glA Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 21).
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