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Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Teil-HK sind

 

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Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Anzahlung auf Teil-HK

Diese sind begrifflich gar nicht denkbar (BFH BStBl II 1982, 426), jedenfalls aber nicht begünstigt (BFH BStBl II 1982, 426; H 7a EStH 2020 "Teil-HK"; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 20).

Entstehungsprinzip

Es kommt nicht darauf an, ob und wie hoch bereits Zahlungen auf Teil-HK geleistet worden sind, sondern nur, in welcher Höhe Teil-HK "entstanden" sind (R 7a Abs 6 S 2 EStR 2012). Soweit sich die Zahlungen aber am Baufortschritt ausrichten, können vereinfachend diese Anhaltspunkt für die entstandenen Teil-HK sein (R 7a Abs 6 S 4 EStR 2012).

Generalunternehmer

Auch bei Teilzahlungen an einen Generalunternehmer (Baubereich), der ein Bauobjekt zum Festpreis zu erstellen hat, bemisst sich die AfA nach den tatsächlich entstandenen Teil-HK (R 7a Abs 6 S 3 EStR 2012).

Insolvenz

Erhält der StPfl für Vorausleistungen wegen Insolvenz des Vertragspartners keinen Gegenwert, gehören diese nicht zu den HK (GrS BFH BStBl II 1990, 830), demzufolge auch nicht zu den Teil-HK.

Zahlung

Für die Bemessung der Teil-HK als AfA-Bemessungsgrundlage kommt es nicht darauf an, ob und wie hoch Zahlungen auf die Teil-HK bereits geleistet worden sind (R 7a Abs 6 S 2 EStR 2012; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 20).

Zahlung nach Baufortschritt

Soweit sich Zahlungen am Baufortschritt ausrichten, können vereinfachend diese Anhaltspunkt für die entstandenen Teil-HK sein (R 7a Abs 6 S 4 EStR 2012; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 20).

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