Rn. 41
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Teil-HK sind
- die Aufwendungen, die bis zum Ende des Wj durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines WG entstanden sind (BFH BStBl II 1986, 367; H 7a EStH 2020 "Teil-HK"; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 19), dh, es kommt darauf an, ob sie nach den GoB zu aktivieren wären (glA Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 19).
- bei einem Gebäude auch die Aufwendungen für das bis zum Ende des Wj auf der Baustelle angelieferte, aber noch nicht verbaute Baumaterial (R 7a Abs 6 S 1 EStR 2012; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 19).
Rn. 42
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Anzahlung auf Teil-HK
Diese sind begrifflich gar nicht denkbar (BFH BStBl II 1982, 426), jedenfalls aber nicht begünstigt (BFH BStBl II 1982, 426; H 7a EStH 2020 "Teil-HK"; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 20).
Entstehungsprinzip
Es kommt nicht darauf an, ob und wie hoch bereits Zahlungen auf Teil-HK geleistet worden sind, sondern nur, in welcher Höhe Teil-HK "entstanden" sind (R 7a Abs 6 S 2 EStR 2012). Soweit sich die Zahlungen aber am Baufortschritt ausrichten, können vereinfachend diese Anhaltspunkt für die entstandenen Teil-HK sein (R 7a Abs 6 S 4 EStR 2012).
Generalunternehmer
Auch bei Teilzahlungen an einen Generalunternehmer (Baubereich), der ein Bauobjekt zum Festpreis zu erstellen hat, bemisst sich die AfA nach den tatsächlich entstandenen Teil-HK (R 7a Abs 6 S 3 EStR 2012).
Insolvenz
Erhält der StPfl für Vorausleistungen wegen Insolvenz des Vertragspartners keinen Gegenwert, gehören diese nicht zu den HK (GrS BFH BStBl II 1990, 830), demzufolge auch nicht zu den Teil-HK.
Zahlung
Für die Bemessung der Teil-HK als AfA-Bemessungsgrundlage kommt es nicht darauf an, ob und wie hoch Zahlungen auf die Teil-HK bereits geleistet worden sind (R 7a Abs 6 S 2 EStR 2012; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 20).
Zahlung nach Baufortschritt
Soweit sich Zahlungen am Baufortschritt ausrichten, können vereinfachend diese Anhaltspunkt für die entstandenen Teil-HK sein (R 7a Abs 6 S 4 EStR 2012; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 20).
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