Rn. 141
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Die AfA-Bemessungsgrundlage ist auch geringer als die AK/HK, wenn der StPfl auf das angeschaffte/hergestellte WG stille Reserven übertragen hat. Dann gilt (BFH BStBl II 1989, 697):
AK/HK ./. Rücklage = AfA-Bemessungsgrundlage |
Rn. 142
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Dies gilt zB
- für Rücklagen nach § 6b EStG (s R 6b.2 Abs 1 S 9 EStR 2012)
- für Ersatzbeschaffungsrücklagen (RfE) nach R 6.6 Abs 4 EStR 2012 (BFH BStBl II 1989, 697).
Rn. 143
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Beispiel:
Ein StPfl hat bei der Veräußerung eines Betriebsgebäudes einen Veräußerungsgewinn iSd § 6b Abs 1 EStG iHv TEUR 100 erzielt, den er nach der genannten Vorschrift von den AK einer im gleichen Jahr erworbenen Ersatzimmobilie mit AK iHv TEUR 500 TDM abzieht.
Die AfA-Bemessungsgrundlage für die Ersatzimmobilie beträgt TEUR 500 ./. TEUR 100 = TEUR 400.
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