Rn. 139

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Nicht klar ist die Rechtsgrundlage für dieses Wahlrecht:

  • steuerliches Gewohnheitsrecht oder ein ungeschriebener GoB-Grundsatz (offen gelassen von BFH BStBl II 1982, 591);
  • ungeschriebener GoB-Grundsatz (tendenziell BFH BStBl II 1992, 488) oder eine
  • sachliche Billigkeitsmaßnahme (tendenziell BFH BStBl II 1996, 28).

Praktische Konsequenzen ergeben sich daraus nicht.

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