Rn. 88

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Die eingeräumte Möglichkeit, betriebliche Nutzungen aus einem Gegenstand zu ziehen, ist kein einlagefähiges WG (GrS BFH BStBl II 1988, 348; GrS BFH BStBl II 2007, 508; 1990, 741; BFH/NV 2003, 21; H 4.3 Abs 1 EStH 2020 "Nutzungsrechte/Nutzungsvorteile"; H 8.9 KStH 2015 "Nutzungsvorteile"), dh, eine AfA ist nicht möglich.

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