Rn. 501

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Der StB muss den Auftraggeber über die verschiedenen AfA-Möglichkeiten nach § 7 EStG und die daraus entstehenden Rechtsfolgen aufklären, andernfalls liegt eine Pflichtverletzung vor (OLG Koblenz v 30.05.2012, 2 U 694/11, DStR 2012, 2147). Eine Pflichtverletzung liegt auch darin, wenn er die AfA für Gebäude nicht eigenständig ermittelt, sondern ungeprüft den von seinem Vorgänger gewählten Ansatz übernimmt (OLG Braunschweig v 12.02.2020, 11 U 142/18, DStR 2020, 1759, s auch Trossen, NWB 24/2014, 1786).

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