Rn. 39
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Das WG muss der Einkünfteerzielung (dazu s § 2 Rn 68ff (Handzik)) dienen. Nur solche WG sind abschreibungsfähig. Dies folgt:
- schon allg aus § 2 Abs 1 S 1 EStG: "erzielt"
- auch speziell aus § 7 Abs 1 S 1 EStG: "zur Erzielung von Einkünften".
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