Rn. 482
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Auch die Absetzungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs (AfS) werden "bei WG" vorgenommen ("ist Abs 1 entsprechend anzuwenden"). Der missverständliche Text der Vorschrift verleitet zur (irrigen) Annahme, der Betrieb oder das Unternehmen ("bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen ua Betrieben") sei AfA-Objekt.
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