Rn. 467

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

§ 7 Abs 5a EStG erklärt die Gebäude-AfA-Vorschriften entsprechend anwendbar für:

  • Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche WG sind (zB betrieblich genutzter Kellerraum, BFH BStBl II 2008, 749)
  • ETW
  • Räume, die im Teileigentum stehen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge