Rn. 467
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
§ 7 Abs 5a EStG erklärt die Gebäude-AfA-Vorschriften entsprechend anwendbar für:
- Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche WG sind (zB betrieblich genutzter Kellerraum, BFH BStBl II 2008, 749)
- ETW
- Räume, die im Teileigentum stehen.
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