Rn. 207

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Verwendung bestimmter biometrischer Rechnungsgrundlagen. § 6a Abs 3 S 3 EStG spricht allgemein von den "anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik". Das Gesetz berücksichtigte ausdrücklich die Möglichkeit, bei der Berechnung der Pensionsrückstellung zu neuen Tabellenwerten überzugehen (§ 6a Abs 4 S 2 Hs 2 EStG).

Es ist daher grds auch möglich, insbesondere bei großen Beständen von Pensionsverpflichtungen, wo das Gesetz der großen Zahl gilt, unternehmensspezifische Grundlagen zu erstellen und anzuwenden. Ein solches Verfahren ist jedoch sehr zeit- und kostenaufwendig. In der Praxis wird daher sehr häufig auf die allgemein gebräuchlichen Rechnungsgrundlagen zurückgegriffen.

 

Rn. 208

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Die "Richttafeln" von Heubeck/Fischer (1983 zum ersten Mal aktualisiert durch K. Heubeck) waren weit verbreitet und allgemein anerkannt. Eine Modernisierung ist 1998 erfolgt (K. Heubeck, Richttafeln, 1998). Die neuen Richttafeln waren mit steuerlicher Wirkung erstmals für Wj, die in 1999 endeten, anzuwenden (s Rn 262ff).

Jene Richttafeln wurden im Jahre 2005 durch die "Richttafeln 2005 G" (Generationentafel) abgelöst. Sie unterscheiden sich von den Vorgängertafeln (Periodentafeln) grundsätzlich dadurch, dass sie die Lebenserwartung mit dem Geburtsjahr verknüpfen. Danach hat zB ein heute 65-Jähriger eine geringere Lebenserwartung als jemand, der erst in 20 Jahren das Alter 65 erreicht. Es wird also der Trend zur höheren Lebenserwartung berücksichtigt.

Im Jahr 2018 erfuhren die Generationentafeln von Heubeck eine Aktualisierung.

Bei entsprechendem Nachweis ist es zulässig, einzelne Wahrscheinlichkeiten gegenüber den "Richttafeln" zu modifizieren. ZB wird bei Personen, die unter extremen Bedingungen beschäftigt sind, die Invaliditätshäufigkeit möglicherweise nicht den allgemeinen Durchschnittswerten entsprechen. Es kommt daher in Betracht, bei verschiedenen Personengruppen, zB Unter- und Übertagebeschäftigten im Bergbau, unterschiedliche Invalidierungswahrscheinlichkeiten zugrunde zu legen.

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