Rn. 140

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Die Bundesregierung hat bislang von der ihr durch § 63 Abs 2 EStG eingeräumten Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, einen Kindergeldanspruch für im Ausland lebende Kinder einzuführen, deren Eltern im Inland erwerbstätig sind oder ihre hauptsächlichen Einkünfte erzielen. Die in § 63 Abs 2 EStG enthaltene Bezugnahme auf Kinder iSd § 63 Abs 1 S 3 Hs 1 EStG ist nach der im Jahr 2014 erfolgten Einfügung von § 63 Abs 1 S 3–5 EStG nicht mehr korrekt, sie bezieht sich ihrem Inhalt nach nunmehr auf Kinder iSd § 63 Abs 1 S 6 Hs 1 EStG.

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